Einige Stationen auf dem Weg zu mehr betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten


1984

Individuelle wöchentliche Arbeitszeit: keine einheitliche Vollzeit mehr, sondern nur noch
im Betriebsdurchschnitt 38,5 Stunden. Die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers kann zwischen 37 und 40 Wochenstunden betragen = Differenzierung Arbeitszeit kann im Übrigen ungleichmäßig verteilt werden = Flexibilisierung (Verteilungszeitraum zwei Monate oder Freischichten)

1987

Verteilungszeitraum sechs Monate. Einführung des Monatslohns nur fakultativ
mit betrieblicher Abweichungsmöglichkeit.

1990

40er Regelung: bis zu 13 Prozent der Tarifarbeitnehmer können 40 Stunden arbeiten. Weitere Verbesserung der Flexibilisierung.

1993

Härtefallklausel Ost: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die tariflichen Mindestnormen durch die Tarifparteien für einzelne Betriebe herabgesetzt werden.

1994

Verbesserung der 40er-Regelung, Erweiterung des Ausgleichszeitraums auf 12 Monate,
kollektive Absenkung der Arbeitszeit ohne bzw. mit Teillohnausgleich möglich.

1996/97

Teillohnausgleich entfällt, betriebsindividuelle Regelung der Sonderzahlung in Abhängigkeit
von Fehlzeiten möglich, IG Metall bekennt sich zu betrieblichen Sonderregelungen
bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten.


1997

Altersteilzeittarifvertrag mit grundsätzlicher Freiwilligkeit und weitgehenden
Abweichungsmöglichkeiten für Betriebe.

2001

Tarifvertrag Entgeltumwandlung mit freier Wahl des Arbeitgebers hinsichtlich des Durchführungsweges und freier Wahl des Arbeitnehmers auch über das „Ob“ Zusätzlich Schaffung des gemeinsamen Versorgungswerkes „MetallRente“

2004

„Pforzheimer Abschluss“: Öffnung für zahlreiche betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten
und TV-Abweichungen zur Zukunftssicherung von Betrieben

2004

Entgeltrahmenabkommen mit zahlreichen neuen Gestaltungselementen in Form von Öffnungs- oder Kleinbetriebsklauseln sowie neue Möglichkeit für Leistungsentgelt mit Zielvereinbarung

2006

Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen (anstelle VWL) mit Öffnung für arbeitgeberfinanzierte BaV Differenzierungsmöglichkeiten bei Entgelterhöhung

2006

Einmalzahlung differenzierbar zwischen 0 und 620 Euro

2007

Verschiebbarkeit der 2. Stufe der Tariferhöhung und Differenzierung des Konjunkturbonus von 0,7 Prozent