Tarifrunde 2010
A. Die Bausteine des "Krisenpakets 2012"
- Beschäftigungssicherung:
Die Metall- und Elektro-Unternehmen erhalten mit dem „Tarifvertrag
Zukunft in Arbeit (TV ZiA)“ ein weiteres Instrument, um freiwillig und
befristet Arbeitsplätze zu sichern. Der TV ZiA greift frühestens nach
12 Monaten Kurzarbeit (gerechnet ab 1. November 2008) und gliedert sich
in zwei Phasen:
- Phase 1 („ZiA-Kurzarbeit“): So lange die
gesetzliche Kurzarbeit noch läuft, wird sie für die Betriebe
kostengünstiger. Denn Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden auf 12 Monate
verteilt (Zwölftelung) und in den Monaten mit Kurzarbeit in die
Berechnung einbezogen, d.h. entsprechend dem Arbeitszeit-Ausfall
gekürzt. Diese ZiA-Kurzarbeit dauert mindestens sechs Monate und
höchstens bis zum Ende der gesetzlichen Kurzarbeit. Während dieser Zeit
darf der Arbeitgeber den Kurzarbeitern nicht kündigen.
- Phase
2 („ZiA-Arbeitszeitsenkung“): An die ZiA-Kurzarbeit schließt sich bei
andauernden Beschäftigungsproblemen eine befristete Senkung der
Wochenarbeitszeit von 35 auf bis zu 28 Stunden an. Freiwillig und mit
Zustimmung der Tarifparteien ist auch eine weitere Senkung auf 26
Stunden möglich. Die Arbeitgeber garantieren während dieser Zeit
Beschäftigungssicherung und zahlen einen gestaffelten
Teilentgeltausgleich. Die ZiA-Arbeitszeitsenkung kann für bis zu zwölf
Monate, maximal bis zum 30. Juni 2012 vereinbart werden.
Damit hat ein Unternehmen, das derzeit Kurzarbeit macht, folgende Möglichkeiten:
Es kann:
- die
Kurzarbeit beenden - entweder weil es ihm wieder besser geht und es
keine Kurzarbeit mehr braucht oder weil es ihm schlechter geht und es
Mitarbeiter entlassen muss;
- die Kurzarbeit fortführen bis zum Ende der maximalen Bezugsdauer;
- alternativ
zur Kurzarbeit oder im Anschluss an die Kurzarbeit den TV
Beschäftigungssicherung wählen (proportionale Senkung von Arbeitszeit
und Einkommen um rund 15 % gegen Job-Garantie);
- diese Option
wurde jetzt zusätzlich vereinbart – für die weitere Laufzeit der
Kurzarbeit die tariflichen Remanenzkosten deutlich senken
("ZiA-Kurzarbeit"), verpflichtet sich dafür aber bei andauernden
Beschäftigungsproblemen zu einer mindestens sechsmonatigen
Anschluss-Kurzarbeit mit Teilentgeltausgleich
("ZiA-Arbeitszeitsenkung").
- Entgelt:
- Der
Entgelttarifvertrag wird vom 1. Mai 2010 bis zum 31. März 2011
verlängert, die Tabellenentgelte werden für diese 11 Monate nicht
angehoben. Zum Ausgleich erhalten die Beschäftigten zwei Einmalbeträge
von je 160 Euro, die am 1. Mai 2010 und am 1. Dezember 2010 ausgezahlt
werden. Auszubildende erhalten zum gleichen Zeitpunkt je 60 Euro.
- Zum
1. April 2011 werden die Tabellenentgelte für 12 Monate bis zum 31.
März 2012 um 2,7 Prozent erhöht. Der Beginn dieser Tabellenerhöhung
kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung um zwei Monate nach vorne
oder hinten verschoben werden.
- Flexibler Übergang in die Rente
Der Tarifvertrag zum Flexiblen Übergang in die Rente bleibt für weitere 23 Monate bis zum 31. März 2012 in Kraft.
- Auszubildende:
Braucht
ein Betrieb Lehrlinge nicht zu übernehmen, weil er über Bedarf
ausbildet, prüfen Geschäftsleitung und Betriebsrat künftig drei Monate
vor Ausbildungsende, ob nicht doch eine Übernahme für 12 Monate möglich
ist.Braucht ein Betrieb wegen akuter Beschäftigungsprobleme
Auszubildende nicht zu übernehmen, prüfen die Betriebsparteien, ob
wenigstens die Vermittlung auf eine Stelle mit verkürzter Arbeitszeit
oder in einen anderen Betrieb möglich ist. Die Betriebsparteien können
vereinbaren, dass ein Auszubildender seinen Übernahmeanspruch für bis
zu 12 Monate behält, wenn er zunächst seinen Wehrdienst, Zivildienst
oder ein freiwilliges soziales Jahr leistet.
B. Was unseren Tarifvertrag auszeichnet
- Er erleichtert die Beschäftigungssicherung:
Unser Tarifvertrag macht es den Unternehmen leichter, Arbeitsplätze zu
sichern, indem er bestehende Instrumente attraktiver gestaltet und für
die Betriebe weitere kostengünstige Optionen schafft – ohne den Zwang,
Strukturen zu konservieren. - Er bürdet den Betrieben nur geringe Kostensteigerungen auf:
Der Tarifvertrag schreibt zunächst die Tabellenentgelte für 11 Monate
unverändert fort. Der Kostensockel erhöht sich während dieser Zeit
nicht. In den dann folgenden 12 Monaten bleibt die Belastung moderat. - Er stabilisiert die Realeinkommen in der Krise:
Unser Tarifvertrag gleicht mit den beiden Einmalzahlungen ungefähr den
Anstieg der Verbraucherpreise aus. Das stabilisiert in schwieriger Zeit
die Kaufkraft der Mitarbeiter. 2011 garantiert der Tarifvertrag
voraussichtlich einen Reallohnzuwachs. - Er verschafft frühzeitig und langfristig Planungssicherheit:
Unser Tarifvertrag gibt den Betrieben frühzeitig Planungssicherheit,
wie sich die Arbeitskosten bis Frühjahr 2012 entwickeln. Sie können
sich in den nächsten 25 Monaten voll auf die Krisenbewältigung
konzentrieren. - Er ist Ausdruck gewachsenen Vertrauens:
Unser Tarifvertrag zeigt, dass das erfolgreiche gemeinsame
Krisenmanagement eine neue Vertrauensbasis zwischen Arbeitgebern,
Gewerkschaften, Betriebsräten und Belegschaften hergestellt hat: Noch
nie zuvor ist es den Tarifparteien in der Metall- und Elektro-Industrie
gelungen, mehrere Monate vor Auslaufen der Tarifverträge auf
friedlichem Wege eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. - Er stärkt die Tarifautonomie:
Unser Tarifvertrag beweist, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften auch in
Krisenzeiten verantwortungsvoll reagieren und aus eigener Kraft
tragfähige Lösungen zustande bringen. Sie kommen damit in
beispielhafter Weise dem Auftrag nach, den ihnen das Grundgesetz
gegeben hat.
C. Was wir von der Politik fordern
Die Politik soll unsere Anstrengungen zur Beschäftigungssicherung unterstützen, indem sie:
- alle Betriebe für die gesamte Laufzeit der Kurzarbeit von
Sozialversicherungsbeiträgen befreit – unabhängig davon, ob sie
Kurzarbeit vor oder nach dem 31.12.2009 beantragt haben. Neufälle sind
ohnehin schon durch die von 24 auf 18 Monate gekürzte Bezugsdauer
benachteiligt.
- auch den Arbeitgeber-Zuschuss im Modell der
ZiA-Arbeitszeitsenkung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit – hier
zahlen die Arbeitgeber ebenfalls Entgelt, dem keine Arbeitsleistung
gegenübersteht. Eine Benachteiligung dieser tariflichen Kurzarbeit
gegenüber der gesetzlichen ist sachlich nicht zu rechtfertigen.