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Helmut Rau
Dr. Helmut Rau
Tarifwesen
Tel: 069 95808-160
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E-Mail: HRau@hessenmetall.de

Tarifpolitik Hintergrund - Tarifvertrag

 

Tarif


Was regelt der Tarifvertrag

Ergebnis der Verhandlungen der Sozialpartner ist der Tarifvertrag. Er "regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen regeln können" (§ 1 Tarifvertragsgesetz). Er gilt für die Arbeitnehmer, die der tarifschließenden Gewerkschaft angehören und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der selbst Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes ist.

Wirkung des Tarifvertrags

Der Tarifvertrag hat zwei vornehmliche Wirkungen: zum einen ordnet er für seinen Geltungsbereich die Mindestarbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer einer Branche und zum anderen bietet er dem Arbeitgeber eine gewisse Sicherheit in der Kalkulation durch eine überschaubare Vereinheitlichung und zeitliche Konstanz seiner Kosten. Wenn der Organisationsgrad der Arbeitgeber hoch ist, wirkt der Tarifvertrag zudem auch wettbewerbsneutral. Die Mitbewerber haben die gleichen Personalkosten - zumindest was die Mindestbedingungen anbelangt - und sie haben auch vergleichbare Lohn- und Gehaltskostenstrukturen.

Anfragen

Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen sind in unserer Mitgliederdatenbank V.I.S. eingestellt und für unsere Mitgliedsunternehmen jederzeit abrufbar. Einzelne Druckexemplare können auch bei uns angefordert werden.
Andere Interessenten wenden sich bitte an die Tarifregister des Hessischen Sozialministeriums bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
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