Tarifpolitik Hintergrund - Tarifautonomie
Tarif
Grundlage der Sozialpartnerbeziehung ist der Begriff der Koalitionsfreiheit, der aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes abgeleitet wird:
"Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."
Konsequenz aus der Koalitionsfreiheit
Tarifautonomie bildet die Konsequenz aus der Koalitionsfreiheit, wonach zu dem verfassungsrechtlichen Schutz der Koalitionen auch deren "spezifische koalitionsmäßige Betätigung gehört" und dies ohne Einmischung Dritter wie zum Beispiel des Staates.
Gleichgewicht der Tarifpartner
Zur Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie gehört natürlich auch die Chancengleichheit. Diese lebt vom Gleichgewicht der Tarifpartner. Die Tarifpartner müssen gleich stark sein und auch vergleichbare Instrumente der Auseinandersetzung besitzen. Diese Instrumente sind die Kündigung des Tarifvertrages, die autonomen Verhandlungen, auch die Erklärung des Scheiterns der Verhandlung, das Durchführen von Urabstimmungen seitens der Gewerkschaften, der Ausruf von Streiks sowie die Reaktion der Arbeitgeber in Form von Aussperrung und das Schlichtungsverfahren.