Tarifpolitik Hintergrund - Flächentarifvertrag
Grundsätzlich gilt der von HESSENMETALL
abgeschlossene Verbandstarifvertrag für die einzelnen Mitgliedsunternehmen soweit sie den satzungsrechtlichen Status eines Mitglieds mit Verbandstarifbindung haben.
Flexibilisierung von Tarifregelungen
Um der Vielzahl betrieblicher Besonderheiten größeren Spielraum zu verschaffen, ist die Flexibilisierung von Tarifregelungen schon seit vielen Jahren Bestandteil der Tarifpolitik der M+E-Industrie.
Weitere Reformschritte
Jedoch drängen wir auf weitere Reformschritte, um den Betrieben die Rahmenregelungen für maßgeschneiderte betriebliche Lösungen zu bieten. Wurde bereits 1996 das "Reformprojekt Flächentarif" formuliert, so beschloss der Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände am 17. November 1997 die "Frankfurter Erklärung zur Reform des Flächentarifs". Als Bausteine moderner Tarifgestaltung werden darin die Einführung einer Betriebsklausel zur Beschäftigungssicherung, der Ausbau flexibler Arbeitszeiten, die Einführung erfolgsabhängiger Entgeltbestandteile und neue Wege der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung genannt. In der Durchsetzung dieser Ziele sieht die M+E-Industrie die Verwirklichung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zur Gestaltung eines reformierten Flächentarifvertrages.