Tarifpolitik Hintergrund - Beschäftigungssicherung
Tarif
Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung
Erhebliche praktische Bedeutung für Unternehmen, Mitarbeiter und auslernende Auszubildende hat seit 1994 die jährlich neu abzuschließende "Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung". Dieser Tarifvertrag ermöglicht den Betrieben, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 30 Stunden wöchentlich ohne Lohnausgleich abzusenken, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Weitere Regelungspunkte:
- Der Ausgleichszeitraum bei ungleichmäßig verteilter Arbeitszeit beträgt nicht nur sechs, sondern zwölf Monate.
- Alle Auszubildenden werden nach bestandener Abschlussprüfung für sechs Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, soweit dem nicht personenbedingte Gründe entgegenstehen.
Damit bietet dieser Tarifvertrag einerseits Unterstützung für Betriebe in wirtschaftlich kritischer Lage, andererseits vermittelt er den Auszubildenden die Chance auf eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung durch bessere Startbedingungen.