Tarif Aktuell - ERA
Das einheitliche Entgeltrahmenabkommen ERA – ein Jahrhundertwerk
Von einer mehr als hundert Jahre alten Tradition haben sich am 6. Juli 2004 die Arbeitgeber von M+E MITTE und die IG Metall mit der Einigung über das EntgeltRahmenAbkommen (ERA) verabschiedet. Arbeiter und Angestellte erhalten künftig ein nach einheitlichen Kriterien ermitteltes Entgelt. Unterschiede nach Löhnen und Gehältern wird es für die 420.000 Beschäftigten in der Metall- und Elektrowirtschaft in Zukunft nicht mehr geben.
Heinrich A. Fischer, Verhandlungsführer von M+E MITTE:
“Wir haben nun ein Verhandlungsergebnis, das noch in die Tarifverträge der einzelnen Tarifgebiete übertragen werden muss. Mit ERA haben unsere Unternehmen die Chance, die Arbeitsplätze neu zu bewerten und das Leistungsentgelt dem modernen Arbeitsleben anzupassen. Diese Tarifreform ist kostenneutral und modern. Das macht den Flächentarifvertrag zukunftsfähig.”
Kostenneutrale Einführung
Insgesamt wird die Einführung kostenneutral für die Betriebe erfolgen. Das haben Arbeitgeber und IG Metall u. a. durch die Einführung der Strukturkomponente in Höhe von 2,79 Prozent sichergestellt, die in den Tarifrunden 2002 und 2004 jeweils zur Hälfte bereits zurückgestellt wurden. Der betriebliche Umstellungsprozess begann schrittweise ab 2006 und war am 31. Dezember 2008 beendet.
Transparent und gerecht
Das neue Entgeltsystem ist transparenter und gerechter als das alte Lohn- und Gehaltssystem. Das hat unmittelbare Auswirkung auf die Motivation der Mitarbeiter. Neben dem neuen System der Grundentgeltfindung wurde auch das Leistungsentgelt neu gefasst. Das ermöglicht den Unternehmen eine bessere Führung nach individueller Leistung.
Neue Strukturierung
Für die gerechte Neueinstufung aller Beschäftigten in den einzelnen Unternehmen gibt es ein System von 11 Entgeltgruppen. Zusätzliche Orientierung für die Eingruppierung schaffen 108 Niveaubeispiele. Das Leistungsentgelt wurde völlig neu strukturiert und die Zielvereinbarung als neues Element in den Katalog aufgenommen. Konfliktfälle bei der Neueinstufung können über betriebliche Eingruppierungskommissionen gelöst werden.