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Schuldenbremse in die Verfassung


Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer von HESSENMETALL in Aktiv vom 08.05.10


Was machen Unternehmen, wenn sie Geld brauchen? Sie besorgen sich Kredite, neue Gesellschafter – wie Synventive – oder gehen an die Börse – wie Pfeiffer Vacuum. Und alle wissen: das muss zurückgezahlt, verzinst oder mit einer Dividende bezahlt werden. Was macht der Staat, wenn er Geld braucht? Auch er besorgt es sich: über uns Steuerzahler, über Kredite, Pfandbriefe und vieles mehr. Aber im Bund, in Ländern und Kommunen wird seit Jahren nicht nur nichts zurückbezahlt, sondern die Neuverschuldung wächst und wächst. Das kann nicht so weitergehen.

Das Grundgesetz hat eine Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen, die ab 2011 wirksam wird. Sie untersagt ab 2020 auch strukturelle Defizite in Landeshaushalten. Diese Herkulesaufgabe muss auch in Hessen erfolgreich gemeistert werden. Nach der Bewältigung der Folgen der Rezession ist die Sanierung des Landeshaushalts eine der vorrangigen Aufgaben der Politik in Hessen. Wir bedauern aber, dass sich die Länder nicht wie der Bund auf konkrete Defizitabbauziele in diesem Jahrzehnt verpflichtet haben.

Wir sind skeptisch, ob die Schuldenbremse des Grundgesetzes wirklich greift. Daher haben wir über die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände der Landespolitik vorgeschlagen, eine verbindliche Zielvorgabe mit Obergrenzen und Zeitplan zum Abbau des Defizits des Landeshaushalts in der hessischen Verfassung zu verankern.  Dazu braucht es eine Volksabstimmung. Was meinen Sie? Schreiben Sie uns unter dem Stichwort „Volksabstimmung“, gerne auch nur ein kurzes Ja oder Nein an info@vhu.de

„Wie würden Sie entscheiden?“