Verkehrspolitik: Straßen- und Schienenwege ausbauen
Erhöhte und verstetigte Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind eine wichtige Voraussetzung für dauerhaft höhere Wachstumsraten der deutschen und der hessischen Wirtschaft. Die Verkehrsinvestitionen des Bundes müssen erhöht und verstetigt werden – sowohl für den Erhalt als auch für den Aus- und Neubau von Straßen und Schienen. Denn:
- Der jährliche Werteverzehr des Infrastrukturvermögens an Verkehrswegen - sichtbar etwa durch Geschwindigkeits- und Gewichtsbegrenzungen auf Autobahnbrücken und Langsamfahrstellen auf wichtigen Schienenstrecken - ist größer als das jährliche Budget für Erhaltungsmaßnahmen.
- Die künftigen Verkehrssteigerungen - gerade im Güterverkehr - erfordern den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen, um Kapazitätsengpässe und Staus zu verringern.
- Nur mit höheren Verkehrsinvestitionen wird sich Hessen weiter Richtung Logistikstandort Nr. 1 in Europa entwickeln und die riesigen Beschäftigungspotentiale dieser Wachstumsbranche heben.
Der größte politische Handlungsbedarf auf Bundesebene besteht aus hessischer Sicht bei drei Verkehrsprojekten (näheres unten):
- Lückenschluss A 49 zwischen Kassel und der A 5
- Lückenschluss A 4 durch neue Schnellstraße zwischen Kreuztal und Hattenbach
- Ausbau bzw. Neubau der Schienenstrecken Frankfurt nach Fulda und Würzburg
Angesichts des hohen Steueraufkommens, das Bund und Länder von den Verkehrsteilnehmern erhalten, ist es völlig unstrittig, dass in den öffentlichen Kassen genügend Geld für die Verkehrsinfrastruktur vorhanden ist. Allein durch die Mineralölsteuer, die Kfz-Versicherungssteuer und die anteilige Mehrwertsteuer erzielen Bund und Länder jährliche Einnahmen von rund 50 Mrd. Euro allein aus dem Verkehrssektor. Nur ein Bruchteil davon fließt zurück in den Erhalt und den Neubau von Verkehrswegen. Das meiste Geld wird leider für konsumtive Zwecke und nicht für Investitionen ausgegeben.
Die hessische Wirtschaft erwartet vom neuen Bundestag im Zeitraum 2009-2013 und von der nächsten Bundesregierung, dass sie kontinuierlich die konsumtiven Ausgaben verringern und dafür die Investitionen erhöhen. Auf keinen Fall dürfen zusätzliche Investitionen durch zusätzliche Staatseinnahmen finanziert werden! Um sicher zu stellen, dass wenigstens die Qualität des Netzes der Autobahnen erhalten wird, sollten die Einnahmen aus der LKW-Maut zweckgebunden werden für Ausgaben zum Erhalt der Autobahnen. Der übrige Verkehrsetat muss zusätzlich finanziell höher ausgestattet werden.
Gewiss wurden mit den Konjunkturpaketen I und II der Bundesregierung Empfehlungen der Wirtschaft zur Verstärkung der Verkehrsinvestitionen aufgegriffen. In 2009 und 2010 stehen insgesamt rund 4 Mrd. Euro zusätzlich für die Bundesverkehrswege zur Verfügung. Die Investitionen liegen damit – zumindest nominal – bei rund 12 Mrd. Euro. Davon werden rund 6 Mrd. Euro für die Fernstraßen und rund 4,5 Mrd. Euro für die Schienenwege eingesetzt. Der Investitions- und Erhaltungsstau der vergangenen Jahre kann damit aber nur zum Teil verringert werden. Für eine bedarfsgerechte Erhaltung und Modernisierung der Verkehrswege ist eine weitere Erhöhung und Verstetigung der Investitionsmittel in den Folgejahren erforderlich.
Lückenschluss A 49 zwischen Kassel und der A 5Der A 49-Lückenschluss ist dringend erforderlich, um die verkehrliche Überlastung der A5 und A7 sowie mehrerer Bundesstraßen zu beseitigen und um die Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraums Nord- und Mittelhessen zu steigern.
Das Bundesverkehrsministerium bleibt aufgefordert, die Finanzierung in Höhe von rund 180 Mio. Euro für den ersten, nördlichen A 49-Abschnitt (VKE 20) zwischen Neuental und Schwalmstadt zuzusagen, so dass rasch mit dem Bau begonnen werden kann. Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig, die letzte Klage wurde zurück gezogen.
Es wäre nicht akzeptabel, wenn der Bund seine Finanzierungszusage solange hinaus zögerte, bis auch die Planfeststellungsbeschlüsse für die beiden weiteren Abschnitte Schwalmstadt-Stadtallendorf (VKE 30) und Stadtallendorf-A5/Gemünden (VKE 40) bestandskräftig sind. Eine unnötige Verzögerung bis 2013 wäre dann die Folge, da der Erlass der zwei Planfeststellungsbeschlüsse für VKE 30 und 40 erst für 2010 erwartet wird, woran sich Gerichtsverfahren mit einer Dauer von im schlimmsten Fall drei Jahren anhängen. Angesichts einer Baudauer von 6 bis 6,5 Jahren pro Abschnitt ist ein rascher Start geboten. Ziel ist, dass Ende 2016 der erste Abschnitt zwischen Neuental und Schwalmstadt (VKE 20) fertig gestellt ist und dass die beiden weiteren Abschnitte bis 2020 fertig gebaut sind. Der Bund muss über das Jahrzehnt verteilt die gesamte Finanzierung der Kosten der A 49 in von Höhe rund 504 Mio. Euro garantieren.
Lückenschluss A 4 durch neue Schnellstraße zwischen Kreuztal und HattenbachDer Neubau einer kreuzungsfreien Bundesstraße mit mindestens drei Fahrstreifen zwischen Kreuztal und Hattenbach gäbe einen weiteren Schub für die Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraums Nord- und Mittelhessen. Ferner würde das Bundesfernstraßennetz optimiert.
Deshalb sollte der A4-Lückenschluss in Form einer neuen leistungsfähigen und kreuzungsfreien Schnellstraße vom Bundestag in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegplans aufgenommen werden, wenn dieser in den nächsten Jahren beraten und im Jahr 2015 vom Bundestag fortgeschrieben wird. Dazu müssen die fachlichen Vorbereitungen und politischen Überzeugungsarbeiten zügig erfolgen. Das Bundesverkehrsministerium und die Länder NRW und Hessen sollten rasch die umweltfachlichen Untersuchungen (UVS I und II) und die technischen Vorplanungen vergeben und durchführen lassen. Ziel ist, die Vorplanungen im Jahr 2011 abgeschlossen zu haben, um dann das Raumordnungsverfahren zu beginnen. Wenn ab 2015 dieses Straßenneubauprojekt vom Bundestag in den Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ aufgenommen würde, könnte das Land Hessen mit einer konkreten Entwurfsplanung beginnen, um einen Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Falls selbst in einem optimistischen Szenario der Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2020 erginge, müsste für Gerichtsverfahren und Bauzeiten ein weiteres Jahrzehnt veranschlagt werden, so dass eine Fertigstellung nicht vor 2030 zu erwarten wäre. Angesichts dieser langen Vorlaufzeiten ist es entscheidend, dass die Schnellstraße Kreuztal-Hattenbach in der nun anstehenden Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans berücksichtigt wird.
Ausbau bzw. Neubau der Schienenstrecken Frankfurt nach Fulda und WürzburgAus- bzw. Neubau sind sowohl für den Schienengüterverkehr als auch für Personenfernverkehr (ICE-Netz) und den regionalen Schienepersonenverkehr dringend geboten, um das bundesweite wie auch das regionale Bahnnetz zu optimieren und um Autobahnstaus in Folge von Ausweichverkehren zu reduzieren. Bereits heute ist die bestehende Strecke im Abschnitt Hanau – Fulda überlastet. Ohne Ausbau/Neubau drohen weitere Kapazitätsengpässe.
Obwohl eine Neu- und Ausbaustrecke im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf enthalten ist, bestehen auf absehbare Zeit keine Perspektiven für einen Baubeginn. Wegen der Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplans können keine neuen Schienenprojekte begonnen werden.
Ziel muss die Wiederaufnahme der Planungen sein, um als nächsten Schritt das Raumordnungsverfahren einleiten zu können. Die DB Netz AG und der Bund bleiben aufgefordert, sich rasch mit der Landesregierung und den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften auf eine Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von rund 25 Mio. Euro inkl. Raumordnungsverfahren samt verbindlicher Rückzahlungsvereinbarung zu verständigen. Anderenfalls ist zu befürchten, dass eine spürbare Verbesserung des Schienenverkehrs in der Region östlich von Frankfurt in den kommenden zwei Jahrzehnten nicht möglich ist.