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Für die Arbeitsgerichtsbarkeit beeinflusst HESSENMETALL über die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. die Besetzung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Richterstellen. Nur dann, wenn kompetente Unternehmensvertreter sich aktiv innerhalb der Gerichtsbarkeit einbringen, gelingt es für unsere Unternehmen positive Entscheidungen zu erzielen. Deshalb schlagen wir dem zuständigen Justizministerium aus den Reihen unserer Mitgliedsunternehmen geeignete Führungskräfte zur Ernennung zum Arbeitgeberbeisitzer beim Arbeits- und Landesarbeitsgericht vor. Gleiches gilt über die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bundesarbeitsgericht.
Um zu gewährleisten, dass hauptamtliche Richter nicht einseitig urteilen, haben wir nach § 18 Arbeitsgerichtsgesetz die Möglichkeit, zu jeder Einstellung eines hauptamtlichen Richters in Hessen unsere Stellungnahme abzugeben. Gleiches gilt für die Berufung eines Richters auf Probe zu einem Richter auf Lebenszeit.