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Werner Scherer
Dr. Werner Scherer
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
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Stefan Hoehl
Dr. Stefan Hoehl
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
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Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

 

Sozialpolitische Interessenvertretung – der Kampf um die Kosteneindämmung

Ob es um Abfindungen, um die arbeitsförderungsrechtlichen Folgen von Kündigungen oder um Altersteilzeit geht, bei vielen arbeitsrechtlichen Fragestellungen muss in der Praxis auch die sozialrechtliche Seite bedacht werden. Aber auch unabhängig von arbeitsrechtlichen Problemen tauchen bei der Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber immer wieder Fragen auf.

Deshalb kümmert sich HESSENMETALL um diese Themen und informiert und berät seine Mitgliedsunternehmen durch Rundbriefbeiträge, Informations-Veranstaltungen und persönliche Gespräche auf den Sachgebieten:
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersvorsorge
  • Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

HessenMetall unterstützt die federführenden Metall- und Elektro-Schwesterverbände bei deren Arbeit für die Selbstverwaltungsorgane in den zuständigen Berufsgenossenschaften. Die Unterstützung besteht z.B. bei der Ansprache und Betreuung von Personen aus hessischen Unternehmen, die für ein Ehrenamt in der Selbstverwaltung (Vorstand oder Vertreterversammlung) in Betracht kommen oder dort schon mitwirken. Dies gilt insbesondere anlässlich von Sozialwahlen, wie sie für 2011 wieder anstehen. Darüber hinaus informiert und berät HessenMetall seine Mitgliedsunternehmen in allen unfallversicherungsrechtlichen Fragen, und zwar in enger Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.


Gesetze zum Arbeitsmarkt und zur Sozialversicherung

Immer mehr Raum beansprucht angesichts der Flut von Gesetzen die Beratung von Mitgliedsfirmen bei Problemen und Fragestellungen aus dem Arbeitsförderungs-, Sozialversicherungs- und dem Steuerrecht. Der Schwerpunkt lag dabei zuletzt eindeutig auf den arbeitsmarktpolitischen Themen, also in den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV), im Optionsgesetz, im Altersteilzeitgesetz, im Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) und im dritten SGB IV-Änderungsgesetz (u.a. „Kurzarbeitergeld Plus“).

Unternehmen, die Leistungen eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen ("Verwerter"), müssen eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung (KSV) leisten. Wer Mitglied der "KSV Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie" wird, zahlt zwar statt an die KSV an diese Ausgleichsvereinigung, liegt damit aber finanzeill günstiger, wird von erheblichem bürokratischen Aufwand entlastet und unterliegt - jedenfalls im Hinblick auf die KSV - nicht mehr der Betriebsprüfung durch die gesetzliche Rentenversicherung.  

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)